Unsere modern ausgestattete Kanzlei in Barsbüttel am östlichen Stadtrand von Hamburg bietet neben rechtsanwaltlichen Dienstleistungen insbesondere Notartätigkeiten an. Das Notariat wird geleitet von dem Notar Jörn Marquardsen und dem Notar Erik Koopmann.
In allen notariellen Tätigkeitsbereichen bieten wir Unternehmen und Privatpersonen fachkundige Beratung und notarielle Umsetzung des Anliegens an. Hierbei legen wir Wert auf eine persönliche Betreuung durch den jeweiligen Notar. Unsere Notare bieten u.a. die Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen über Immobilien/Grundstücke und sonstige Beurkundungen im Zusammenhang mit einer Immobilie an. Weiterhin bearbeiten wir für Sie sämtliche Vorgänge im Handelsrecht (z.B. Anmeldung zum Handelsregister), Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung und Änderungen einer Gesellschaft, Umwandlung, Unternehmenskauf), Erbrecht (z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung) und Familienrecht (z.B. Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung).
Wir stehen Ihnen gerne auch für die Vereinbarung kurzfristiger Termine für Beurkundungen, Beglaubigungen und Besprechungen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu unserem Notariat und die Tätigkeit der Notare finden Sie im rechten Menü unter „Notariat“.
mehrTrennung und Scheidung bringen einschneidende Veränderungen in persönlicher und finanzieller Hinsicht mit sich, das bisherige Leben wird „auf den Kopf gestellt“. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die eigene Rechtslage ist. Viele Rechtsfolgen treten nämlich schon unmittelbar mit der Trennung ein. So stellt sich zum Beispiel sofort die Frage, ob Unterhalt gefordert werden kann oder gezahlt werden muss, ob ein Auszug aus der bisher gemeinsam genutzten Immobilie ratsam ist oder was nun mit dem gemeinsamen Mietverhältnis geschieht. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, die Situation besser einzuschätzen und einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen.
In der Trennungsphase und während eines Scheidungsverfahrens muss es dann das Ziel sein, die wesentlichen rechtlichen Fragen zu klären. Oft entspricht es den Interessen des Mandanten am besten, eine außergerichtliche Vereinbarung, zum Beispiel über Unterhaltsfragen, die Vermögensauseinandersetzung und die Regelung des Zugewinns, zu treffen. Wenn es aber nicht möglich ist, auf diesem Wege eine interessengerechte Lösung herbeizuführen – schließlich muss auch der Gegner bereit sein, an einer vernünftigen und einvernehmlichen Lösung mitzuwirken -, dann muss es das Ziel sein, die Ansprüche und Interessen des Mandanten auch vor Gericht mit Nachdruck durchzusetzen und zu vertreten.
Viele Menschen nehmen heute auch die Möglichkeit wahr, durch den Abschluss eines Ehevertrages von vornherein wesentliche Fragen zu klären und die Gefahr oder den Umfang streitiger Auseinandersetzungen im Scheidungsfall zu minimieren.
Das Erbrecht betrifft viele Menschen, sei es, weil sie eine Erbschaft gemacht haben oder Pflichtteilsansprüche durchsetzen wollen, oder weil sie durch Testamente oder Erbverträge die eigene Vermögensnachfolge regeln wollen.
Wer eine Erbschaft macht, weiß oft schon nicht, welche praktischen Schritte er einleiten muss, um das Erbe auch zu erhalten und darüber verfügen zu können. Muss ein Erbschein beantragt werden und welche Erklärungen müssen gegenüber dem Nachlassgericht abgegeben werden? Wie setzt man sich mit anderen Erben auseinander und was ist zu tun, wenn einem das Erbe streitig gemacht wird? Welche Maßnahmen müssen eingeleitet werden, falls sich ein anderer im Besitz der Erbschaft befindet? Eine erbrechtliche Beratung bringt Klarheit darüber, welche Schritte notwendig sind, um die Rechte des Erben zu wahren und durchzusetzen.
Stirbt ein Ehegatte, Verwandter oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner (i.S.d. LPartG), so können für den hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartner sogenannte Pflichtteilrechte bestehen. Dasselbe gilt für Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Enkel, etc.) und für dessen Eltern. In der Regel stehen diese Ansprüche gerade dem zu, der nicht auf Grund von Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge Erbe wird. Manchmal kann aber auch ein Erbe solche Ansprüche ergänzend geltend machen. Oft geht es um hohe und werthaltige Ansprüche, die aber immer ausdrücklich und innerhalb relativ kurzer Fristen eingefordert werden müssen. Auch insoweit lohnt es sich, Informationen darüber einzuholen, ob einem solche Ansprüche zustehen und wie diese durchgesetzt werden können.
Jedermann kann ohne Weiteres mit dem Gesetz in Konflikt geraten – es genügt z.B. eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr.
Strafverfahren sind für die Betroffenen und auch deren Angehörige regelmäßig sehr belastend. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Konsequenzen staatlichen Handelns einschneidender als im Strafrecht.
Da bereits im Ermittlungsverfahren die „Weichen gestellt“ werden, empfiehlt es sich regelmäßig, vor einer Einlassung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte über einen Strafverteidiger einzusehen. Fehler des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren können später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden.
Auch ist es einem erfahrenen Strafverteidiger in vielen Fällen möglich, auf eine Einstellung der Strafsache bereits im Ermittlungsverfahren hinzuwirken.
Kommen Sie daher zu uns, sobald Sie Kenntnis von Ermittlungen gegen Ihre Person erlangt haben!
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